Wenn die Urlaubsfreude durch Mängel getrübt ist. Was tun?
Schlechtes Essen, mangelnde Hygiene, ein schlecht gereinigtes Zimmer, Baustellenlärm oder überhaupt eine Umbuchung in ein anderes Hotel als gebucht, können den Erholungswert des Urlaubsaufenthaltes schon sehr beeinträchtigen. Sie sollten aber nicht im Stillen leiden, sondern schon vor Ort bei der Reiseleitung reklamieren und auch die einzelnen Mängel mittels Foto dokumentieren.
Entspricht die gebuchte Unterkunft nicht den angebotenen Leistungen, treten Mängel auf wie ein verschmutztes Zimmer, kein warmes Wasser oder Baustellenlärm; werden Sie in ein anderes Hotel als gebucht untergebracht, so verlangen Sie sofort vor Ort eine Verbesserung und fordern Sie von der Reiseleitung auch eine schriftliche Bestätigung ihrer Reklamation.
Sammeln Sie Beweise der Mängel wie Fotos, Videos, Zeugen, Belege für etwaige Kosten eigener Verbesserung. Sollten die Mängel vor Ort nicht behoben werden, so können Sie nach Rückkehr von der Reise eine schriftliche Beschwerde an den Reiseveranstalter richten.
Schildern Sie die bei der Reise aufgetretenen Probleme, legen Sie die Beweise (Gästemeldung vor Ort, Fotos, Videos usw.) bei und verlangen Sie eine finanzielle Entschädigung für die Mängel. Zur Bewertung der Höhe des Preisminderungsanspruches können die Richtwerte der Frankfurter Tabelle herangezogen werden.
Innerhalb welcher Frist muss ich reklamieren?
Die Frist zur Geltendmachung von Reisemängeln beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit der Rückkehr aus dem Urlaub. Sie sollten am besten ehestmöglich ein Schreiben an den Veranstalter richten. Setzen Sie in Ihrem Reklamationsschreiben dem Veranstalter eine Frist zur Rückmeldung (ca. 3 bis 4 Wochen).
Die Frankfurter Tabelle und weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.
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