Mietwagen im Urlaub
Wer im Urlaub mobil sein möchte, sollte am besten schon von zuhause aus einen Mietwagen buchen. Internetplattformen können helfen, verschiedene Anbieter zu vergleichen und das günstigste Angebot zu finden. Besonders wichtig ist die Klärung des Versicherungsschutzes.
Bei der inkludierten Haftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass die Deckungssumme nicht zu gering ist. Wenn Sie einen Unfall verursachen und die Versicherungssumme nicht ausreicht, haften Sie mit Ihrem eigenen Privatvermögen. Bei einer niedrigen Haftpflichtsumme lohnt sich daher eine Aufstockung gegen eine geringe Zusatzprämie (zum Vergleich: In Österreich beträgt die gesetzliche Haftpflichtversicherungssumme 7 Millionen Euro). Empfehlenswert ist auch der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Da hier teilweise hohe Selbstbehalte vorgesehen sein können, bevorzugen Sie ein Angebot ohne Selbstbehalt und schließen Sie die Versicherung bereits im Heimatland ab. Im Urlaubsland werden dafür häufig saftige Prämienzuschläge verrechnet. Achten Sie auch auf den Umfang des Versicherungsschutzes: Schäden an Unterböden, am Dach, Reifen oder Glas können ausgeschlossen sein (und gegen Zusatzprämie versichert werden).
Klären Sie auch sonstige Vertragsdetails, wie (Mindest-)Alter des Fahrers, welcher Führerschein verlangt wird und ob Sie auf unbefestigten Straßen fahren dürfen. Bei der Tankregelung ist die Vereinbarung, dass Sie das Fahrzeug vollgetankt retournieren, meist günstiger, als wenn der Vermieter dies nach Rückgabe übernimmt.
Achten Sie darauf, dass Ihr Mietvertrag verständlich verfasst ist und alle wichtigen Regelungen, wie Versicherungsschutz, Tankregelung und Informationen, was im Schadensfall zu tun ist, enthält. Fragen Sie bei Unklarheiten unbedingt nach und lassen Sie sich den Vertrag mit allen Vereinbarungen aushändigen (Sondervereinbarungen schriftlich bestätigen lassen).
Machen Sie einen Rundgang um das Fahrzeug und prüfen Sie es auf eventuelle Mängel (Blech- und Lackschäden, abgefahrene Reifen, Licht, Bremsen). Auch geringfügige Mängel sollten umgehend im Mietvertrag/Übernahmeprotokoll notiert werden, um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden. Eine Rückgabe sollte am besten während der Geschäftszeiten der Leihwagenfirma erfolgen. Lassen Sie sich die unfallfreie und ordnungsgemäße Rückgabe schriftlich bestätigen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at.
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