Unterjährigkeitszuschlag
Ich habe gehört, dass die monatliche Zahlung der Kfz-Versicherung teurer kommt als die jährliche. Stimmt das?
Ja, denn bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung gibt es gesetzliche Zuschläge bei der motorbezogenen Versicherungssteuer (KFZ-Steuer). Die Zuschläge betragen zehn Prozent bei monatlicher Zahlung, acht Prozent bei vierteljährlicher Zahlweise und sechs Prozent bei halbjährlicher Zahlung. Die KFZ-Steuer ist vom Versicherer gemeinsam mit der KFZ-Haftpflichtprämie und entsprechend der für die Versicherungsprämie vereinbarten Zahlweise einzuheben. Es ist daher nicht möglich, die KFZ-Steuer jährlich und die KFZ-Haftpflichtprämie z.B. monatlich zu zahlen.
Zudem gibt es auch bei Versicherungsprämien Zuschläge für unterjährige Zahlung. Diese sind je nach Versicherung und Sparte unterschiedlich und betragen bei der Kfz-Versicherung häufig sechs Prozent für monatliche Zahlung, fünf Prozent bei vierteljährlicher Zahlweise und drei Prozent für halbjährliche Zahlung. Im Gegensatz zu den gesetzlich verpflichtenden Zuschlägen bei der KFZ-Steuer gibt es bei der Versicherungsprämie aber manche Versicherer, die generell oder zumindest bei Zahlung mit Bankeinzug auf Zuschläge für unterjährige Zahlung verzichten. Fragen Sie daher bei der Versicherung nach der günstigsten Zahlweise.
Weitere Informationen finden Sie unter http://ooe.konsumentenschutz.at.
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