Probieren, Naschen, Umtauschen – Was ist im Supermarkt erlaubt?
Viele Selbstverständlichkeiten sind in Wahrheit verboten.
Viele Konsumenten tun es: Erdbeeren oder Weintrauben verkosten, um zu testen, ob sie süß sind. Auch wenn man wissen möchte, ob diese schmecken – sie gehören bis zum Bezahlen an der Kasse dem Händler und das Probieren ist eigentlich nicht erlaubt. Streng genommen begeht man Diebstahl.
Dasselbe gilt, wenn man schon während des Einkaufs mit dem Verzehr von Waren beginnt, auch wenn man diese kaufen und bezahlen möchte. In der Praxis wird dieses Verhalten jedoch meist vom Personal toleriert.
Vor dem Kauf kann der Kunde die Ware prüfen und auch Verpackungen öffnen, solange dadurch weder Ware noch Verpackung beschädigt wird. Vorsichtshalber sollte man sich an das Personal wenden und nachfragen, ob dies erlaubt ist.
Wer irrtümlicherweise statt Basmatireis Naturreis gekauft hat und diesen dann umtauschen möchte, hat keinen Anspruch auf Umtausch. Nur wenn die erworbene Ware einen Mangel aufweist - so zum Beispiel verschimmelt ist – muss sie der Händler zurücknehmen.
Den Einkauf mit Kleingeld zu bezahlen, ist nur begrenzt möglich: mehr als 50 Münzen muss das Kassenpersonal beim Bezahlen nicht annehmen.
Weder das Supermarktpersonal noch Mitarbeiter eines Security-Dienstes dürfen gegen den Willen eines Kunden die Einkaufstasche kontrollieren. Bei einem begründeten Verdacht kann das Personal jedoch verlangen, dass der oder die Betroffene so lange bleibt bis die Polizei kommt. Diese darf dann die Einkaufstasche kontrollieren.
Auch den schweren Einkauf mit dem Einkaufswagen schnell nach Hause fahren, ist nicht erlaubt. Einkaufswagen und –körbe sind Eigentum des Supermarkts und dürfen nicht außerhalb des Geländes verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at
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