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Wie verhalte ich mich, wenn mein Fluggepäck zu spät oder beschädigt am Urlaubsort ankommt?

Wenn Ihr Gepäck nicht gleichzeitig mit Ihnen am Urlaubsort eintrifft, wenden Sie sich umgehend an den Lost-and-Found-Schalter am Flughafen, um die Verspätung bzw. die Beschädigung schriftlich anzuzeigen. Dort gibt es das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report), das auszufüllen ist.
Tipp: Heben Sie sich davon unbedingt einen Durchschlag auf!

Wenn Ihr Gepäck verspätet ist, haben Sie das Recht, sich vor Ort dringend benötigte Dinge, wie Toiletteartikel und notwendige Kleidung zu kaufen und der Fluglinie in Rechnung zu stellen. Bei den Ersatzeinkäufen sind Sie zur Schadensminderung verpflichtet, das bedeutet Sie müssen die Ausgaben möglichst gering halten. Häufig ersetzen Fluglinien Ersatzaufwendungen für Toiletteartikel zur Gänze, für Kleidung aber oft nur zu 50 Prozent, da Sie diese auch nach Eintreffen Ihres Gepäckstückes noch verwenden können. Wird das Gepäck zu Hause verspätet ausgeliefert, sind in der Regel keine oder nur wenige Ersatzkäufe notwendig.

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Tipp: Nehmen Sie wertvolle oder dringend benötigte Gegenstände lieber im Handgepäck mit!

Meldung binnen 21 Tagen erforderlich

Die Verspätung des Gepäckstücks und die dadurch verursachten Kosten müssen Sie längstens binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck Ihnen wieder zur Verfügung gestellt wurde, bei der Fluglinie schriftlich melden. Ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch. Legen Sie Kopien von Ticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt, PIR und die Rechnungen Ihrem Schreiben an die Fluglinie bei.

Taucht das Reisegepäck nicht mehr auf, können Sie von der Fluggesellschaft Schadenersatz für den verlorenen Koffer sowie dessen Inhalt fordern, wobei  Sie Anspruch auf den Zeitwert der verlorenen Gegenstände haben und den Inhalt glaubhaft machen müssen. Wenn Sie noch Rechnungen von den abhanden gekommenen Dingen haben, legen Sie diese Ihrem Schreiben bei.

Beschädigungen längstens binnen 7 Tagen melden

Bei beschädigtem Gepäck haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Dieser Anspruch ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend zu machen. Ist der Schaden irreparabel, können Sie Ersatz für den Zeitwert des Gepäckstückes fordern.

Haftungshöchstbetrag

Bei Gepäckschäden (Zerstörung, Beschädigung, Verlust) sowie im Falle der verspäteten Auslieferung des Gepäcks haftet die Fluglinie bis zu einem Höchstbetrag von derzeit ca. 1.300 Euro.

Tipp: Meist beinhalten auch Reiseversicherungen und Kreditkarten einen Reisegepäckschutz z.B. bei verspäteter Auslieferung am Urlaubsort oder bei Verlust bzw. Beschädigung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at

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