Vorzeitige Rückzahlung eines Verbraucherkredites?
Ein Verbraucherkredit kann jederzeit vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit ganz oder teilweise zurück gezahlt werden. Die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten sind nur bis zum Rückzahlungstag zu leisten. Je nach Kreditart und vertraglichen Vereinbarungen kann jedoch eine Entschädigung vereinbart werden. Dabei ist wesentlich, ob der Vertrag vor oder ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurde.
Verträge vor dem 11.06.2010:
Wenn es sich um einen wohnungswirtschaftlichen Kredit mit einer Laufzeit von zumindest 10 Jahren oder um einen hypothekarisch gesicherten Kredit handelt, kann die Bank eine Vorfälligkeitsgebühr verlangen, wenn der Verbraucher eine gesetzeskonform vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält.
Die Kündigungsfrist kann im Falle einer vereinbarten Fixzinsperiode gleich lang wie diese sein. Ist ein variabler Zinssatz vereinbart, kann eine maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart werden.
Verträge ab dem 11.6.2010:
Der Kreditnehmer muss im Vorfeld informiert werden, dass und unter welchen Bedingungen die vorzeitige Rückzahlung möglich ist. Enthält der Vertrag keine Information dazu, kann der Kreditgeber auch keine allfällige Entschädigung verlangen.
Die Vereinbarung und Verrechnung einer angemessenen und objektiv gerechtfertigten Entschädigung ist möglich, wenn die vorzeitige Rückzahlung in einem Zeitraum mit fixem Zinssatz erfolgt und der vorzeitige Rückzahlungsbetrag innerhalb von zwölf Monaten 10.000 Euro übersteigt oder bei einem Hypothekarkredit die Rückzahlung ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt. Die Kündigungsfrist kann im Falle einer vereinbarten Fixzinsperiode gleich lang wie diese sein. Ist ein variabler Zinssatz vereinbart, kann eine maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart werden.
Die Entschädigung darf die Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag angefallen wären, nicht übersteigen. Sie darf überdies höchstens 0,5 Prozent vom vorzeitig zurückbezahlten Betrag betragen, wenn die Restlaufzeit des Kredites weniger als 1 Jahr ausmachen würde bzw. 1 Prozent in allen anderen Fällen.
Lesen Sie sich die Bestimmungen für den Fall einer vorzeitigen Rückzahlung vor Vertragsschluss in den „Europäischen Standardinformationen“ durch und verhandeln Sie gegebenenfalls darüber.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at
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