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Im Insolvenzfall droht Verlust der Anzahlung – mitunter ist alles weg.

Wird bei Verträgen von Konsumenten mit Unternehmen (Möbelkauf, Handwerkerdienstleistungen, Fahrschule, usw.) nichts anderes vereinbart, so ist grundsätzlich erst nach Leistungserbringung zu bezahlen.

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Viele Firmen sichern sich allerdings vertraglich entsprechende Vorauszahlungen (meist prozentuell vom Auftragswert) um sich gegen Zahlungsausfälle von Kunden abzusichern. Immer wieder werden auch gänzliche Vorauszahlungen mit „besonderen Nachlässen bzw. hohen Rabatten“ beworben. In diesen Fällen soll bereits vor Leistungserbringung von Konsumenten vorfinanziert werden. Schlittert ein Unternehmen dann in die Pleite ist oft ein Großteil der (An-)Zahlung weg; mitunter ist alles verloren. Dann bleibt nur die Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht.

Fahrschüler/-innen haben sämtliche Kurskosten und Fahrstunden vorausbezahlt

Eine Fahrschulpleite in Oberösterreich zeigte beispielsweise, dass viele Fahrschüler/-innen die gänzlichen Kurskosten vorfinanziert hatten und versuchen mussten über das Insolvenzverfahren zumindest einen kleinen Teil der Zahlungen zu retten. Von (zu großen) Vorauszahlungen ist daher abzuraten. Manche Fahrschulen bieten bereits Teilzahlungsmodelle an, die zumindest eine gewisse Sicherheit bieten.

Auch in anderen Branchen werden in den jeweiligen Kauf- und Bestellformularen der Unternehmen Anzahlungsvereinbarungen in nicht unbedeutender Höhe (auch jenseits von 20 Prozent des Auftragswertes) aufgenommen – wobei damit zwar eine Absicherung des Unternehmens vorliegt – im Gegensatz dazu werden Ansprüche von Konsumenten/-innen gegen die Insolvenz des Unternehmens in den wenigsten Fällen abgesichert (z.B. durch eine Bankgarantie).

Tipp des AK-Konsumentenschutzes

Wenn ein Unternehmen bereits vor Leistungserbringung hohe Anzahlungen von Ihnen haben möchte, laufen Sie ohne Absicherung Gefahr viel Geld zu verlieren. Verhandeln Sie daher geringere Anzahlungen in verschmerzbarer Höhe aus!

Besonders skeptisch sollten Sie werden, wenn sogar ohne entsprechende Vereinbarung ein Unternehmen noch vor der Leistung Geld von Ihnen haben möchte „um mit der Leistung beginnen zu können“!

Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.att

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