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Ein böses Erwachen gibt es für Konsumentinnen und Konsumenten immer wieder, wenn sie feststellen, dass der befristete Vertrag weiter besteht. Nicht selten kommt es vor, dass z.B. ein Einjahresvertrag sich um ein weiteres Jahr verlängert, da dieser nicht fristgerecht gekündigt wurde. Eine solche automatische Vertragsverlängerung ist aber nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig.

Vereinbarung Grundsätzlich muss eine automatische Vertragsverlängerung zwischen Unternehmer und Konsumenten vereinbart werden. Diese Vereinbarung kann im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgen und festlegen, dass sich der Vertrag um eine bestimmte Zeit verlängert, wenn der/die Konsument/-in diesen nicht innerhalb einer bestimmten Frist kündigt.

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Gesonderter  Hinweis Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, den Konsumenten vor Ablauf der Frist gesondert, (z.B. in einem Brief) über die Kündigungsmöglichkeit zu informieren. Der Nachweis, dass der Konsument auf die Vertragsverlängerung gesondert hingewiesen wurde, ist vom Unternehmer zu erbringen.

Haben sie diese Information vom Unternehmer nicht erhalten, ist der Vertrag beendet.

Wurde aber gesondert informiert und eine Kündigung unterlassen, läuft der Vertrag weiter und unterliegt den vertraglichen Kündigungsvorschriften

Bezüglich der Kündigung empfehlen wir, diese immer schriftlich per eingeschriebenen Brief mit Rückschein an den Vertragspartner zu schicken.

Weitere Informationen finden Sie unter http://ooe.konsumentenschutz.at

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