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Leider keine positive Überraschung ist es, wenn eine überhöhte Telefonrechnung ins Haus flattert. Hinter dieser kann beispielsweise eine fehlerhafte Abrechnung durch den Telefonanbieter stecken oder Anrufe zu teuren Mehrwertnummern.

Wenn Sie mit einer überhöhten Telefonrechnung konfrontiert werden, sollten Sie zunächst einen Einzelgesprächsnachweis vom Telekommunikationsunternehmen anfordern und den entsprechenden Verrechnungszeitraum prüfen. Dieser Nachweis muss Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

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Können Sie anhand dieser Überprüfung keine plausible Erklärung für die Überhöhung der Rechnung finden, so sollten Sie beim Betreiber einen schriftlichen Einspruch gegen die Rechnung erheben.

Achtung: Der Einspruch gegen die betroffene Rechnung muss innerhalb von drei Monaten erhoben werden!

Der Einspruch hebt aber nicht automatisch die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages auf. Verständigen Sie daher gleichzeitig die Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR) als Schlichtungsstelle und Stellen Sie einen Antrag auf Aufschub der Fälligkeit der Rechnung. Der Aufschub tritt dann mit Bestätigung durch die Schlichtungsstelle ein und wirkt bis zum Ende des Verfahrens. Meist wird dann vom Betreiber ein Durchschnittsbetrag der drei letzten Rechnungen verrechnet.

Am einfachsten ist es, eine Kopie des Einspruches sowie der Rechnung mit dem ausgefüllten Formular für das Schlichtungsverfahren – finden Sie auf der Homepage der „Schlichtungsstelle RTR“ (www.rtr.at) zu schicken.

Weitere Informationen finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.

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