Gültigkeit von Vertrag
Die Buchung einer Reise, der Abschluss einer Versicherung oder schlicht der Kauf einer Zeitung – wir gehen täglich eine Reihe von Verträgen ein, ohne dass uns das immer bewusst ist
Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot muss inhaltlich ausreichend bestimmt sein – so müssen beim Kaufvertrag Ware und Preis festgelegt sein – und muss auch der endgültige Bindungswille des Anbotstellers zum Ausdruck kommen. Inserate, Schaufensterwerbungen oder Kataloge sind z.B. keine Angebote, sondern lediglich Einladungen zur Anbotstellung. Das bedeutet daher auch, dass der Konsument keinen Anspruch darauf hat, die Ware um den im Schaufenster oder Katalog angegebenen Preis zu erhalten.Nur wenn Angebot und Annahme inhaltlich übereinstimmen, kommt ein Vertrag rechtswirksam zustande.Ob Verträge schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlungen abgeschlossen werden, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für die Gültigkeit der Verträge ohne Bedeutung. Jede Vereinbarung ist verbindlich und von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Daher ist auch entgegen der weitverbreiteten Ansicht, dass nur Unterschriften verbindlich sind, vor vorschnellen mündlichen Zusagen zu warnen – diese sind genauso bindend.Tipp: Bei größeren Anschaffungen empfehlen wir aus Beweisgründen schriftliche Verträge abzuschließen!Immer wieder werden Konsumenten auch Waren zugestellt, die sie nicht bestellt haben. Dabei handelt es sich um ein Angebot, diese Waren zu kaufen. Der Konsument ist nicht verpflichtet, diese unaufgefordert zugesandten Waren zu bezahlen, aufzubewahren oder zurückzusenden. Er kann diese Waren sogar verwenden oder auch wegwerfen mit einer Ausnahme: Erfolgte diese Zusendung ganz offensichtlich irrtümlich (etwa durch Verwechslung der Anschriften), so ist dies dem Absender mitzuteilen oder die Ware auf dessen Kosten zurückzuschicken.Weitere Informationen finden Sie unter http://ooe.konsumentenschutz.at
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