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Der Wechsel des Energielieferanten bringt bares Geld. Bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh im Jahr sind es ca. 200 Euro. Bei einem Gasverbrauch von 15.000 kWh sparen Sie ca. 300 Euro. Der Wechsel ist ganz einfach und lohnt sich.

Auf unserer Homepage finden Sie den Strom- und Gaspreisrechner. Sie müssen nur die Postleitzahl und ihren aktuellen Jahresverbrauch eingeben - dieser steht auf der letzten Jahresabrechnung. Der Strom- und Gaspreisrechner zeigt Ihnen eine Liste mit den günstigsten Lieferanten. Viele Lieferanten bieten zusätzliche Rabatte für das erste Vertragsjahr. Sie können wählen, ob die Preise mit oder ohne Rabatte angezeigt werden.Nun suchen Sie den günstigsten Lieferanten aus und nehmen mit ihm Kontakt auf. Alle Kontaktdaten sind im Strom- und Gaspreisrechner verfügbar. Viele Lieferanten bieten den Vertragsabschluss auch direkt auf ihrer Homepage an. Der Lieferant stellt Ihnen ein Vertragsformular zur Verfügung. Dort tragen Sie ihre persönlichen Daten und zur eindeutigen Identifizierung der Verbrauchsstelle auch die sogenannte Zählpunktsbezeichnung ein. Das ist eine 33-stellige Nummer die mit „AT“ beginnt und auf der Jahresabrechnung angegeben ist. Das ausgefüllte Formular übermitteln Sie online oder per Post an den neuen Lieferanten.Damit haben Sie ihn bevollmächtigt, alle weiteren Schritte für Sie zu erledigen. Er kündigt in ihrem Namen den Vertrag beim bisherigen Lieferanten und informiert den Netzbetreiber über den bevorstehenden Wechsel. Sie erhalten eine Information, ab wann Sie beliefert werden. Bis dahin ist der bisherige Lieferant zu einer unterbrechungsfreien Lieferung verpflichtet.Wir empfehlen ihnen, am Tag des Lieferantenwechsels den Zähler abzulesen und den Zählerstand dem Netzbetreiber bekannt zu geben. Sie bekommen dann binnen 6 Wochen eine stichtagsgenaue Schlussrechnung vom bisherigen Lieferanten.Je nachdem wie es der Lieferant handhabt, erhalten Sie in weiterer Folge eine einheitliche Rechnung über die Entgelte für die Energie und die Netzdienstleistung oder sie erhalten zwei getrennte Rechnungen – eine vom Lieferanten, die andere vom Netzbetreiber.Technisch gesehen bleibt alles beim Alten. Der Netzbetreiber ist als Monopolist weiterhin verpflichtet, das Netz zu warten, Störungen zu beheben und den Zählerstand abzulesen.Weitere Informationen finden Sie unter http://ooe.konsumentenschutz.at.

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