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„Man kann doch von jedem Vertrag zurücktreten“ … Leider ein weit verbreiteter Rechtsirrtum. Grundsätzlich sind Sie an jeden geschlossenen Vertrag gebunden und nur ausnahmsweise sieht das Gesetz in wenigen Fällen Rücktrittsmöglichkeiten vor.

Wer in einem Geschäft Waren kauft, kann sie grundsätzlich nicht mehr zurückgeben, selbst wenn man es sich 5 Minuten später anders überlegt. Viele Unternehmen sehen zwar aus Kundenfreundlichkeit ein freiwilliges Umtausch- oder Rückgaberecht vor, einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht.In welchen Fälllen Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht, kann mitunter nur anhand der genaueren Umstände des Vertragsschlusses bzw. der Art des Vertrages beantwortet werden.Ein Rücktrittsrecht von dem häufig Gebrauch gemacht wird, betrifft Fernabsatzverträge und Auswärtsgeschäfte. Fernabsatzverträge sind Verträge, die beispielsweise über das Telefon, per Internet oder Bestellschein abgeschlossen werden.Ein Auswärtsgeschäft liegt vor, wenn Sie einen Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abschließen, beispielsweise beim Haustürvertreter ein Zeitschriftenabo bestellen oder Waren im Rahmen einer Werbefahrt kaufen.Die Rücktrittsfrist beträgt bei diesen Verträgen 14 Tage. Sie beginnt mit Erhalt der Rücktrittsbelehrung, bzw. bei Warenkäufen frühestens mit Erhalt der Ware.Die gesetzlichen Rücktrittsrechte sind sehr verstreut. So finden sich die entsprechenden Bestimmungen nicht nur - wie man es vermuten würde - im Konsumentenschutzgesetz, sondern auch im Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz, im Versicherungsvertragsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, usw.Wichtig ist immer, dass Sie nachweisen können, rechtzeitig von Ihren Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht zu haben. Daher empfehlen wir den Rücktritt immer schriftlich per Einschreiben samt Rückschein zu erklären und sich eine Kopie des Rücktrittschreibens, sowie die Postbelege gut aufzuheben. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist gilt das Datum der Postaufgabe.Bei den Rücktrittsrechten gibt es auch immer Ausnahmen bzw. besondere Umstände zu berücksichtigen, weshalb Sie sich bei Unsicherheiten jederzeit beim AK Konsumentenschutz kostenlos informieren können.Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at

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