Im Flugverkehr kommt es leider immer wieder zu Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen von Flügen. Die EU-Fluggastverordnung regelt in diesen Fällen etwaige Entschädigungsansprüche der Konsument/-innen.
Wenn die Airline den Flug kurzfristig annulliert und keinen Ersatzflug innerhalb gewisser Zeiten anbietet, haben Sie nach der EU-Fluggastverordnung Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro --- abhängig von Flugstrecke. Keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben Sie, wenn die Flugabsage durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, wie politische Instabilitäten, Terrordrohungen, Stürme, Schneetreiben usw..Wenn Sie wegen
Überbuchung nicht wie geplant fliegen können, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Daneben hat der nicht-beförderte Fluggast das Wahlrecht zwischen der vollständigen Rückerstattung des Preises oder der schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung zum Endziel oder einer Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.Bei einer
Verspätung ab 5 Stunden können Sie von der Flugbuchung zurücktreten und die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Ein finanzieller Ersatz wie im Fall einer Flugannullierung oder Überbuchung ist bei einer Verspätung laut der EU-Verordnung nicht vorgesehen.Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sollen Fluggäste künftig auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wie bei einer Annullierung oder Überbuchung haben. Voraussetzung ist, dass der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist. Kann die Fluglinie jedoch nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sie nicht vermeiden konnte, so entfällt der Anspruch. Die Airline ist weiters verpflichtet (abhängig von der Wartezeit) Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten und wenn notwendig eine Übernachtung im Hotel sowie 2 Telefonate oder Emails, Telexe oder Faxe kostenlos zu ermöglichen.Bei Charterflügen im Zuge einer Pauschalreise ist ein Rücktritt nicht anzuraten. Hier können Sie bei Flugverspätungen, die über 4 Stunden hinausgehen, eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter verlangen. Die Höhe der Preisminderungen erfahren Sie aus der Frankfurter Tabelle.Diese und weitere Informationen finden Sie unter
ooe.konsumentenschut.at.