Machten noch vor Jahren hohe Rechnungen für mobiles Surfen im In- und Ausland den Konsumenten/Innen Probleme, so sind derartige Beschwerden aufgrund von gesetzlichen Regelungen massiv zurückgegangen. Die Kostenbeschränkungsverordnung für Österreich und die EU-Datenroamingverordnung haben Abhilfe geschaffen.
Im Inland bietet die Kostenbeschränkungsverordnung Schutz vor zu hohen Rechnungen für den Verbrauch von mobilen Internetverbindungen.
Der Betreiber muss die Konsumenten spätestens dann warnen, wenn für die Nutzung von Datendiensten ( zusätzlich zu einem möglichen Datenpaket) ein Betrag von 30 Euro angefallen ist.
Wird ein Betrag von 60 Euro erreicht, so kann der Betreiber den Dienst sperren oder eine weitere Nutzung ermöglichen. Allerdings wird diese Nutzung nur unter Vornahme einer Verlangsamung der Bandbreite möglich sein. Die Information erfolgt per SMS oder Mail.
Eine Sperre darf nur auf ausdrücklichen Wunsch der Konsumentin/des Konsumenten wieder aufgehoben werden. Es werden dann wieder die Kosten laut Tarif verrechnet.
Auch im Ausland haben Konsumenten durch die EU-Datenroamingverordnung einen Schutz vor zu hohen Kosten beim Surfen im Internet.
Werden 80 Prozent der monatlichen Obergrenze von 60 Euro erreicht, bekommen die Internetnutzer eine SMS oder Mail und werden benachrichtigt, wie die Datendienste, vor allem hinsichtlich der Kosten, weiter genutzt werden können.
Diese Regelung gilt allerdings nur im EU- Ausland. Ausserhalb der Europäischen Union ist nach wie vor bei der Internetnutzung große Vorsicht geboten!
Es ist daher ratsam Gratis WLAN Zugänge in Hotels oder Lokalen zu nutzen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter
www.ooe.konsumentenschutz.at