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Ich wurde von einem Herrn angerufen, der behauptet hat, ich sei bei einer Lottotippgemeinschaft und müsste eine Forderung in Höhe von über  1.000,- Euro bezahlen. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, irgendetwas abgeschlossen zu haben. Was kann ich tun?

In unserer Beratung häufen sich derartige Anfragen. Die Anrufer versuchen, Betroffenen einzureden, dass eine hohe offene Forderung besteht. Gleichzeitig wird angeboten, bei sofortiger Überweisung von „lediglich“ 200 bis 300 Euro auf den Restbetrag zu verzichten. Werde nicht bezahlt, wird mit Inkassobüro und gerichtlicher Klage gedroht. Manche Anrufer fordern die Bekanntgabe der Kontodaten ein, andere verlangen die Bezahlung mittels sogenannter „Paysafe“-Karten. Diese können in Trafiken, Tankstellen und Kaufhäusern erworben werden und ermöglichen mittels Freirubbeln einer Zahlenkombination völlig anonyme Überweisungen.

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Wir empfehlen, solche Gespräche sofort zu beenden und keinesfalls zu bezahlen bzw. die Kontodaten nicht bekanntzugeben.

In anderen Fällen werden Konsumentinnen und Konsumenten aufgefordert, eine teure Mehrwertnummer anzurufen, um einen vermeintlich bestehenden Vertrag zu kündigen. Auch in diesem Fall gilt: Legen Sie auf und kommen Sie keinesfalls der Aufforderung nach. Wer keinen Vertrag geschlossen hat, muss diesen auch nicht kündigen – schon gar nicht durch Anruf einer kostenpflichtigen Telefonnummer.

Im Übrigen sind Verträge, die während eines vom Unternehmer eingeleiteten Anrufs im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt werden, nichtig. Dazu bedürfte es also einer schriftlichen Vereinbarung.

Geschädigte können sich an die nächste Polizeidienststelle wenden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at.


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