Zeitschriftenabos an der Haustür – wie Sie Ungewolltes wieder los werden
Manchmal geht es ganz schnell. Ein Vertreter steht vor Ihrer Tür und hat Ihnen ein tolles Angebot zu machen. Viele aktuelle Zeitschriften zu günstigen Preisen, monatlich in Ihrem Postkasten, ganz problemlos. Klingt eigentlich gut, eine rasche Unterschrift und schon wieder ein Schnäppchen gemacht. Nicht selten kommt es aber vor, dass man solche unüberlegten Abschlüsse im Nachhinein bereut. Um der Überrumpelungsgefahr vorzubeugen, hat der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht vorgesehen.
Wenn Sie der wiederkehrenden Lieferung einer Zeitschrift, Zeitung oder Illustrierten bei einem Haustürgeschäft zugestimmt haben, können Sie von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen zurücktreten. Dies gilt übrigens auch bei Bestellungen per Internet, Bestellcoupon oder Telefon – auch hier haben Sie die Möglichkeit, unüberlegte Entscheidungen ohne Begründung innerhalb dieser Frist zu widerrufen. Kaufen Sie allerdings nur einzelne Zeitschriften oder Illustrierte und kein Abonnement, ist kein Rücktrittsrecht vorgesehen.Beachten Sie, dass ein Rücktritt von Zeitschriftenverträgen an der Haustür binnen einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der ersten Lieferung zu erfolgen hat. Die Erklärung sollte aus Beweisgründen immer schriftlich und am besten eingeschrieben mit Rückschein an die Firma geschickt werden. Auch sollten Sie sich zur Sicherheit eine Kopie Ihres Schreiben aufheben. Aber Achtung - das bloße Zurücksenden der Zeitung reicht nicht aus und wird in vielen Fällen auch nicht als Rücktritt akzeptiert! Verwenden Sie bei Ihrer Erklärung die Bezeichnung „Rücktritt“ oder „Widerruf“, der Begriff Kündigung ist nicht eindeutig.Der Verkäufer muss Ihnen dazu eine lesbare und korrekte Rücktrittsbelehrung auf Papier aushändigen und über Wesentliches wie zB die monatliche Kosten, Gesamtpreis, die Bindungsdauer oder Zahlungs- und Lieferbedingungen informieren. Nur wenn Sie zustimmen, kann Ihnen diese Belehrung auch auf einer CD-ROM oder einem USB-Stick übermittelt werden. Wenn Sie keine oder eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung erhalten haben, können Sie den Vertrag dafür länger - bis zu 12 Monaten und 14 Tagen - widerrufen.Weitere aktuelle Informationen sowie Musterbriefe finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at.