Teppichkauf im Türkeiurlaub
Immer wieder erzählen Konsument/-innen, dass sie während ihrer Türkeireise vom Reiseveranstalter zu einem Teppichhändler gebracht und dort zum Kauf von teuren Teppichen animiert werden. In einigen Fällen wird trotz rechtskräftiger Rücktrittserklärung die geleistete Anzahlung nicht rückerstattet. Seien Sie daher bei Vertragsabschlüssen im Urlaub vorsichtig!
Werden Urlauber während einer Reise in eine Fabrik oder zu einem Händler gebracht, steht ihnen nach dem türkischen Konsumentenschutzgesetz ein Rücktrittsrecht zu. Darüber muss die Firma auch nachweislich den Konsumenten aufklären. Darüber hinaus darf in der Türkei ein Unternehmen vor Ablauf der Rücktrittsfrist keine Anzahlung von den Konsumenten verlangen.Gerade die Urlaubsstimmung verleitet oft zu übereilten Vertragsabschlüssen. Lassen Sie sich daher bei Besuchen von Märkten, Manufakturen oder Fabriken nicht unter Druck setzen. Oft sind die Waren überteuert oder die Qualität nicht entsprechend. Die Rechtsdurchsetzung im Ausland sehr mühsam und aufwendig. Leisten Sie daher vor Ort keine hohen Anzahlungen und kaufen Sie keine Produkte, deren Wert Sie nicht beurteilen können.Weitere Infos rund um Ihre Rechte finden Sie auf http://ooe.konsumentenschutz.at