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Hat man eine Ware im Internet, per Telefon oder über einen Versandhauskatalog bestellt, so kann man sie im Regelfall nach Erhalt wieder zurück geben. Soviel ist allgemein bekannt. Doch wie sieht dieses Recht im Einzelnen aus? Worauf muss man achten? Wo besteht es ausnahmsweise nicht?

Wenn Sie als Konsument „über die Ferne“, also ohne persönlichen Kontakt, bei einem Unternehmer eine Ware bestellen, können Sie davon grundsätzlich zurück treten. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer ein Vertriebssystem eingerichtet hat, dass auf Bestellungen im Fernabsatz ausgerichtet ist (Bestellhotline, Bestellformular auf einer Website, Zusendung von Katalogen oä.).Die 14-tägige Rücktrittsfrist beginnt mit dem Zugang der Ware. Werden aber mehrere Waren in einer „einheitlichen Bestellung“ bestellt, so beginnt die Frist erst mit Erhalt der letzten Ware dieser Bestellung. Was das Gesetz mit einer „einheitlichen Bestellung“ genau meint, müssen freilich erst die Gerichte klären. Ist hingegen die regelmäßige Lieferung von Waren vereinbart – wie etwa bei einem Abonnementvertrag – so ist die erste Lieferung entscheidend.Der Unternehmer muss Sie allerdings genau über das Rücktrittsrecht informieren und auch ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Tut er das nicht, so verlängert sich die Rücktrittsfrist auf 12 Monaten und 14 Tage.Ihr Rücktritt muss nicht begründet werden. Er muss auch nicht in einer bestimmten Form erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, ihn in einer belegbaren Form, idealerweise als Einschreiben mit Rückschein zu erklären. Die Absendung innerhalb der Frist (oder auch vor Erhalt der Ware) genügt. Achtung: das bloße Zurücksenden der Ware gilt nicht als wirksamer Rücktritt (Ausnahme: es ist mit dem Unternehmer so vereinbart)!Nach erfolgtem Rücktritt müssen Sie die erhaltene Ware zurück geben und erhalten im Gegenzug den gesamten bezahlten Preis erstattet. Wenn Sie die Ware nur getestet oder probiert haben, müssen Sie keinesfalls einen Wertverlust bezahlen. Lediglich die Kosten der unmittelbaren Rücksendung müssen Sie tragen, sofern der Unternehmer Sie vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen hat.Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei Maßanfertigungen, schnell verderblichen Waren, entsiegelten Hygieneprodukten, entsiegelten CDs und DVDs oder regelmäßigen Hauslieferungen (zB „Biokistl“).Weitere Informationen zur Ihren Konsumentenrechten finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.

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