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Gestern wurde mein neues Fahrrad aus dem Stiegenhaus unseres Mehrparteienhauses gestohlen. Muss meine Haushaltsversicherung den Schaden zahlen?

Grundsätzlich ist in der Haushaltsversicherung der gesamte Wohnungsinhalt versichert. Das sind alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen – demnach auch das Fahrrad.Diebstahl und Einbruchdiebstahl sind versicherte Gefahren in der Haushaltsversicherung, weshalb die Versicherung eine Leistung zu erbringen hat. Wer sich seine Versicherungsbedingungen aber genau durchliest, merkt rasch, dass dies doch nicht so einfach ist.So ist das Fahrrad zwar in der Wohnung immer versichert, in Kellerabteilen, Garagen und dergleichen nur dann, wenn diese von Ihnen ausschließlich genutzt werden.In gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Stiegenhäusern, Gängen, Abstellräumen oder auf dem versicherten Grundstück ist das Fahrrad dagegen nur dann gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl versichert, wenn das Fahrrad ausreichend versperrt ist.Taucht das Fahrrad nach dem Diebstahl wieder auf, sind Sie zur Zurücknahme verpflichtet, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Haben Sie die Entschädigungsleistung der Versicherung bereits erhalten, so ist diese – abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Minderwert – zurückzugeben. Ist Ihnen die Zurücknahme des Fahrrades dagegen nicht zumutbar, so wird es Ihrer Versicherung überstellt.Bei der Schadensabwicklung wird zunächst nur der Zeitwert des Fahrrades ersetzt. Die Differenz zum Neuwert wird erst ausbezahlt, wenn gesichert ist, dass die Entschädigung zur Gänze zur Wiederbeschaffung verwendet wird. Diese muss – je nach Versicherungsbedingungen – binnen einem bzw. drei Jahren erfolgen.ACHTUNG: neben der örtlichen Begrenzung des Versicherungsschutzes kann in der Haushaltsversicherung auch die Entschädigungsleistung für Fahrräder der Höhe nach begrenzt sein – das bedeutet, dass ein maximal auszuzahlender Betrag in den Versicherungsbedingungen festgesetzt ist. Werfen Sie daher einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen. Für teure Fahrräder kann daher eine entsprechende Vertragsänderung oder der Abschluss einer gesonderten Fahrradversicherung sinnvoll sein.Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at

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