Wie finde ich den günstigsten Wohnkredit und worauf muss ich bei Vertragsabschluss achten?
Holen Sie sich immer mehrere Kreditangebote ein und vergleichen Sie die effektiven Zinssätze, die Gesamtbelastungen und auch die Kosten der Besicherung.
Sie haben Anspruch auf die „Europäischen Standardinformationen“. Darin müssen sämtliche Vereinbarungen zu Zinsen, Kosten, Laufzeit, Ratenhöhe, erforderliche Sicherheiten, vorzeitige Rückzahlung usw. festgehalten werden – und zwar schon vor Vertragsunterzeichnung. Damit werden Kreditangebote vergleichbarer. Achten Sie daher darauf, dass die Angebote von derselben Kreditsumme und Laufzeit ausgehen, damit ein aussagekräftiger Vergleich möglich ist.
In der aktuellen Niedrigzinsphase werden von den Banken häufig Kredite mit fixer Verzinsung angeboten. Selten aber wird bei langen Laufzeiten eine Fixzinsvereinbarung für die gesamte Laufzeit geschlossen. Überlegen Sie daher gut, ob eine solche Vereinbarung für die nächsten Jahre für Sie sinnvoll ist und erkundigen Sie sich unbedingt danach, mit welcher Verzinsung es nach der Fixzinsphase weitergeht.
Achten Sie auch darauf, welche Sicherheiten von Ihnen verlangt werden. Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen können sich Ihre monatlichen Belastungen erheblich erhöhen. Bieten Sie bestehende Versicherungen an und vergleichen Sie, ob andere Anbieter weniger Neuabschlüsse von Ihnen verlangen und Fremdprodukte akzeptieren.
Erkundigen Sie sich, ob eine Eintragung der Hypothek im Grundbuch erfolgen muss oder ob nicht die Hinterlegung einer jederzeit einverleibungsfähigen Pfandurkunde ausreicht. Verhandeln Sie auch über die Höhe der Hypothek, denn die Eintragungsgebühr in der Höhe von 1,2 Prozent wird nur von dem in das Grundbuch einzutragenden Betrag berechnet.
Sondertilgungen sind die beste Sparform, da die ersparten Kreditzinsen üblicherweise höher sind als eine risikolose Guthabenverzinsung. Bei Hypothekarkrediten kann für die vorzeitige Kreditrückzahlung bei variabler Verzinsung eine Kündigungsfrist von höchstens 6 Monaten oder bei fixer Verzinsung bis zum Ablauf der allfällig vereinbarten Fixzinsperiode vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen sollten Sie unbedingt schriftlich festhalten!
Weitere Informationen finden Sie auf http://ooe.konsumentenschutz.at.
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