Welche Rechte habe ich bei Auftreten eines Mangels?
Die Freude des Juniors über das erste Smartphone, ein Geschenk der Eltern zum Geburtstag, währt nur kurz: Bereits nach zwei Monaten schaltet es sich immer wieder von selbst aus, obwohl der Akku voll ist. Was tun?
Bei Mängeln, die im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren, haben Konsumenten einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler. Davon erfasst sind beispielsweise Material- oder Verarbeitungsfehler, nicht jedoch Abnützungserscheinungen oder Defekte, die etwa durch Eigenverschulden entstanden sind (z.B. infolge eines Sturzes).
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre. Allerdings gilt nur in den ersten 6 Monaten die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Danach trifft die Beweislast den Konsumenten. Dieser Beweis ist in der Regel sehr schwer zu erbringen.
Im Rahmen der Gewährleistung können Konsumenten vom Verkäufer in erster Linie kostenlose Reparatur oder Austausch der mangelhaften Sache verlangen. Erst wenn die Reparatur nicht erfolgreich durchgeführt wurde, die Reparatur oder der Austausch vom Händler verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgenommen wird, können Konsumenten eine Preisminderung oder sogar die Vertragsauflösung (= Wandlung) verlangen.
TIPP: Beim Konsumentenschutz häufen sich insbesondere bei Smartphones die Beschwerden, dass Händler behaupten, es müsse zuerst drei Mal repariert werden. Dieses Argument ist jedoch nicht richtig: Bereits nach dem ersten erfolglosen Verbesserungsversuch können Konsumenten ihr Recht auf Preisminderung bzw. Vertragsauflösung geltend machen.
Gewährleistung ist nicht gleich Garantie
Von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden ist die Garantie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige, vertragliche Zusicherung des Garantiegebers (meist des Herstellers), für Mängel, die in der Garantiefrist auftreten, einzustehen. Der Umfang und auch die Frist müssen allerdings vom Garantiegeber in der Garantieurkunde festgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at
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