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Mein Versicherungsmakler empfiehlt mir, in meiner Eigenheim- und Haushaltsversicherung auch grob fährlässig verursachte Schäden mitzuversichern. Ist das wirklich notwendig?

In der Schadensversicherung, zu der z.B. die Eigenheimversicherung, die Haushaltsversicherung oder auch die Kfz-Kaskoversicherung zählen, ist gesetzlich geregelt, dass der Versicherer von der Leistung frei ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.

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In unserer Beratungspraxis kommen Leistungsablehnungen wegen grober Fahrlässigkeit leider immer wieder vor. Im Bereich der Eigenheim- und Haushaltsversicherung geht es zumeist um Wohnungsbrände, die dadurch verursacht werden, dass die Küche während des Kochens verlassen wird oder brennende Kerzen nicht ausgelöscht werden. In solchen Fällen wenden Versicherer im Schadensfall häufig das Vorliegen grober Fahrlässigkeit und damit Leistungsfreiheit ein. Dies ist bei Brandfällen deshalb dramatisch, weil es häufig um sehr hohe, zum Teil sogar um existenzbedrohende Schäden geht.

Unter grober Fahrlässigkeit versteht die Rechtsprechung ein Verhalten, das auffallend sorglos ist. Ob dies im Einzelfall gegeben ist oder nicht, ist immer wieder strittig und kann letztlich nur von den Gerichten geklärt werden. Ein Gerichtsverfahren ist aber mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Ohne entsprechende Rechtsschutzversicherung ist dies für einen Versicherungsnehmer kaum leistbar. Außerdem gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherung bei lediglich leicht fahrlässigem Verhalten alles bezahlen muss, der Versicherungsnehmer jedoch bei grob fahrlässigem Verhalten keine Leistung erhält. In der Praxis wird daher oft von beiden Seiten versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Viele Versicherer bieten außerdem an, auch grob fahrlässig verursachte Schäden bis zu einer gewissen Höhe mitzuversichern. Die Höchstentschädigungen sind hier allerdings sehr unterschiedlich; sie betrugen in unserer letzten Erhebung zur Eigenheimversicherung von lediglich 10.000 Euro bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme. Vergleichen Sie daher die Angebote der Versicherungen genau!

Weitere Informationen finden Sie unter http://ooe.konsumentenschutz.at

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