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Gestern ist mir die neue Kamera eines Bekannten beim Ausprobieren auf den Boden gefallen. Kommt meine Haushaltsversicherung für den Schaden auf?

Eine Haushaltsversicherung schützt nicht nur den eigenen Hausrat gegen Gefahren wie z.B. Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch sondern enthält auch eine Privathaftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die Sie als Privatperson einem Dritten aus „den Gefahren des täglichen Lebens“ zufügen oder hilft bei der Abwehr unbegründeter Forderungen, die gegen Sie gestellt werden. Unter „Gefahren des täglichen Lebens“ fallen z.B. ein von Ihnen verschuldeter Fahrrad- oder Skiunfall.

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Ohne Deckungserweiterung kein Versicherungsschutz

Da auch die Beschädigung des Fotoapparats in den Bereich der „Gefahren des täglichen Lebens“ fällt, wäre der Schaden von Ihrer Haushaltsversicherung zu ersetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie in Ihrer Polizze eine Deckungserweiterung für Tätigkeitsschäden vereinbart haben. Denn üblicherweise sind Schäden, die einer beweglichen Sache während der Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit zugefügt werden (wie hier beim Ausprobieren der Kamera) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben

Ganz generell gilt: Eine Privathaftpflichversicherung sollte jeder haben. Wer eine Haushaltsversicherung hat, ist bereits über diese abgesichert. Darin sind üblicherweise neben dem Versicherungsnehmer auch der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte sowie deren minderjährige Kinder mitversichert. Volljährige Kinder sind zumeist bis zu einem gewissen Alter (z.B. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) mitversichert, soferne und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen (z.B. Kinder in Ausbildung). Die Versicherungsbedingungen sind hier jedoch im Detail sehr unterschiedlich. Die Privathaftpflichtversicherung kann auch gesondert abgeschlossen werden. Da die Schadenssummen hoch sein können, sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig bemessen sein. Neuere Produkte bieten zumeist Deckungen zwischen 1,5 und 5 Mio. Euro an. Wie vorliegender Fall zeigt, ist es auch sinnvoll, die angebotenen Deckungserweiterungen für Tätigkeitsschäden, Schäden bei Verwandten und Mietsachschäden sowie - falls benötigt - eine weltweite Deckung abzuschließen (anstatt Europadeckung).

Haftung für Haustiere

Während Schäden durch Kleintiere wie Hamster oder Katzen in der Haushaltsversicherung gedeckt sind, müssen Hunde explizit in die Versicherung eingeschlossen sein, um gegen Haftpflichtansprüche Geschädigter abgesichert zu sein. Für Hunde schreibt das oberösterreichische Hundehaltegesetz eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro vor.

Weitere Informationen finden Sie unter http://ooe.konsumentenschutz.at

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