Probleme bei der Paketzustellung
Der Onlinehandel boomt und immer mehr Waren werden heutzutage im Internet bestellt. Was können Konsumentinnen und Konsumenten allerdings tun, wenn das Paket auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt bei ihnen ankommt?
Ist die Verpackung bereits erkennbar beschädigt, ist es ratsam, das Paket in Anwesenheit des Zustellers zu öffnen und einen Schaden sofort durch den Paketdienst festhalten zu lassen. Da mit der Unterschrift auch die ordnungsgemäße Lieferung zum Zeitpunkt der Übergabe bestätigt wird, ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen in der Folge wesentlich einfacher.
Ist die Beschädigung von außen nicht erkennbar oder wurde beispielsweise das Paket einfach vor der Haustüre abgestellt, sollte der Schaden schnellstmöglich dem Absender gemeldet werden, damit dieser den Schaden mit dem Paketzusteller abwickeln kann.
Konsumentinnen und Konsumenten berichten immer wieder, dass das Versandunternehmen ihre Beschwerde ignoriert und sie an den Paketdienst verweist. Der Empfänger eines Pakets ist jedoch nicht der Vertragspartner des Zustellers. Absender ist derjenige, der den Paketdienst beauftragt hat und daher auch reklamieren kann.
Wenn das Paket nicht kommt
Zustelldienste bieten auf ihren Websites die Möglichkeit, anhand der Sendungsnummer zu verfolgen, wo sich das Paket gerade befindet. Hilft das nicht weiter, sollte man sich ebenfalls an den Absender wenden, damit dieser den Verlust beim Kundenservice des Zustellers melden und einen Nachforschungsauftrag stellen kann. Ist das Paket tatsächlich verloren gegangen, haben Sie jedenfalls Anspruch auf neuerliche Lieferung der Ware oder auf Rückzahlung des im voraus bezahlten Betrags.
Retournierung eines bestellten Pakets
Auch bei der Rücksendung eines Pakets trägt das Versandhandelsunternehmen die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts. Konsumentinnen und Konsumenten müssen allerdings die Absendung des Pakets nachweisen. Deshalb ist es wichtig, den Postaufgabebeleg gut aufzuheben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at
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