Reiseversicherungen
Damit Sie bei einem Schadensfall während Ihrer Urlaubsreise keine bösen Überraschungen erleben, ist eine Versicherung sinnvoll – insbesondere gegen Erkrankung im Urlaubsland und allfällige Stornokosten.
Reiseversicherungen werden häufig im Paket angeboten. Darin sind meist eine Storno- und Reiseabbruchversicherung sowie eine Kranken-, Unfall-, Gepäck- und Haftpflichtversicherung enthalten. Manche dieser Risiken können bereits durch bestehende Versicherungsverträge (wie z.B. Unfall- oder Haushaltsversicherung) gedeckt sein. Diverse Vereinsmitgliedschaften (z.B. Autofahrerclubs) enthalten häufig auch Reiseversicherungsleistungen.
Auch Kreditkarten können zum Teil ausreichenden Versicherungsschutz bieten. Allerdings ist es ratsam, sich die Versicherungsbedingungen gut durchzulesen, um den Umfang und die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz abzuklären. Meist muss die Karte innerhalb der letzten 2 bis 3 Monate vor der Reise verwendet worden sein. Für einzelne Leistungen wird sogar vorausgesetzt, dass die Reise bzw. der überwiegende Teil der Reise mit der Karte bezahlt wurde. Erkundigen Sie sich auch, wer vom Versicherungsschutz umfasst ist. Manche Leistungen gelten teilweise nur für den Karteninhaber und nicht für mitreisende Partner oder Kinder.
Reisestornoversicherung
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung ist bei teuren Reisearrangements oder auch bei Reisen mit Kindern zu empfehlen, da vor allem bei kurzfristigen Stornierungen hohe Stornokosten anfallen können. Achtung: Meist muss die Versicherung bei der Buchung oder innerhalb weniger Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bedenken Sie auch, dass eine Stornoversicherung nicht jedes Ereignis, welches zur Stornierung der Reise führt, abdeckt. Versichert sind meist plötzlich auftretende schwere Erkrankungen oder Notfälle im persönlichen Bereich.
Tipps für den Schadensfall im Urlaub:
· Nehmen Sie die Notrufnummer der Versicherung mit in den Urlaub: Falls etwas passiert, müssen Sie sofort mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen.
· Lassen Sie einen allfälligen Kranken-/Verlegungstransport und Heimtransport von der Versicherung organisieren, da ansonsten ein Selbstbehalt anfallen bzw. die Leistung zur Gänze abgelehnt werden kann.
· Bewahren Sie sämtliche Beweise wie Anzeigebestätigung und Rechnungen für die entstandenen Kosten auf und geben Sie diese in Kopie der Versicherung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at
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