Verträge mit Fitnessstudios
Viele Konsumenten besuchen regelmäßig Fitnessstudios, gerade im Frühling steigt die Motivation, den Körper in Form zu bringen und der Wunsch nach einer tollen Bikinifigur. Bevor Sie sich jedoch für eine Mitgliedschaft entscheiden, sollten sie einige Dinge beachten.
Wenn Sie den Vertrag im Studio abschließen, haben Sie kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Die meisten Fitnessstudios haben nur längerfristige Verträge im Angebot und die Verträge, die kurzfristig beendet werden können, sind oft wesentlich teurer. Beachten Sie, dass Sie grundsätzlich für die gesamte Laufzeit gebunden sind und bezahlen müssen, auch wenn die Motivation sinkt und Sie das Studio nicht mehr besuchen. Vor der Unterschrift sollten Sie daher sicher sein, längerfristig trainieren zu wollen. Einschränkungen bei der Laufzeit gibt es allerdings bei Bindungsfristen von 2 oder mehr Jahren. Eine derart lange Vertragsbindung kann unzulässig sein, selbst wenn Preisvorteile damit verbunden sind. Hier kommt es auf die Vertragsgestaltung an.
Erkundigen Sie sich auch über die jeweilige Hausordnung. In einigen Studios ist zum Beispiel die Mitnahme von Getränken nicht erlaubt.
Zudem sollten Sie vor einem Abschluss die Kündigungsmöglichkeiten prüfen. Nur in den seltensten Fällen ist vorgesehen, dass der Vertrag vor Ablauf der Mindestdauer aufgelöst werden kann. Bei Umzug, Krankheit oder Schwangerschaft bleibt oft nur die Möglichkeit, für die versäumte Zeit trotzdem zu bezahlen und diese nach dem Vertragsende nachzuholen. Es kann daher sein, dass sie auch dann gebunden bleiben, wenn Sie das Trainingsangebot gar nicht mehr nutzen können.
Auch automatische Vertragsverlängerungen sind häufig vereinbart. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen, müssen Sie vom Fitnessstudio rechtzeitig vor dem Vertragsablauf besonders darauf hingewiesen werden, dass sich der Vertrag ohne zeitgerechte Kündigung verlängert. Erhalten Sie vom Studio keine solche Verständigung, ist die automatische Verlängerung unwirksam.
Achten Sie in jedem Fall auf die vorgesehenen Kündigungsfristen. Wir empfehlen, Kündigungsschreiben immer per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden. Nur dann haben Sie den Nachweis, dass die Kündigung tatsächlich beim Unternehmen eingelangt ist.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at
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