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Von der Post erhalten Sie ein Paket zugestellt in dem sich neben der Ware auch die Rechnung befindet. Überraschend ist, dass Sie gar nichts bestellt haben und Sie den Absender nicht kennen. Müssen Sie diese Lieferung bezahlen oder kostenpflichtig an den Absender zurücksenden?

Wenn Sie eine unbestellte Ware erhalten, können Sie diese grundsätzlich verbrauchen, verschenken oder vernichten. Sie haben keine Verpflichtung eine derartig erhaltene Zusendung zurückzusenden oder zur Abholung bereit zu halten.  Das Unternehmen kann auch keinerlei Zahlung von Ihnen verlangen.

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Fällt Ihnen jedoch auf, dass diese Zusendung irrtümlich bei Ihnen gelandet ist, sind Sie verpflichtet, dies der Firma mitzuteilen. Im Anschluss kann die Firma eventuell die irrtümliche Zusendung abholen lassen oder Sie ersuchen, diese zurückzusenden. Allerdings dürfen Ihnen dabei keine Kosten entstehen.

Wir empfehlen bei einer überraschenden Lieferung von unbestellter Ware jedenfalls die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen. Senden Sie diesem eine eMail und verweisen Sie darauf, dass keine Bestellung vorliegt und damit keine Zahlung nötig ist.

Lassen Sie sich von Mahnungen, eventuellen „Drohschreiben“ in denen die Übergabe an ein Inkassobüro angekündigt wird und ähnlichem mehr, nicht einschüchtern.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at.

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