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Die Entscheidung für eine Heilbehandlung oder einen operativen Eingriff kann alleine der Patient treffen. Um jedoch diesen Entschluss unabhängig fassen zu können, ist der Arzt verpflichtet, den Patienten über den Gesundheitszustand zu informieren und die Chancen und Risiken einer Behandlung bzw. einer unterbliebenen Handlung mitzuteilen. Der Arzt muss über die Diagnose, die Therapie, die Risiken und sonstige Verhaltensregeln aufklären.

Bei jeder Behandlung wird  der Arzt individuell festlegen, wie viel Aufklärung und Information ein vernünftiger Patient benötigt, um seine Entscheidung treffen zu können, ob er mit den bisherigen Beschwerden weiter leben möchte, oder ob er eine mit gewissen Risiken verbundene Heilbehandlung versuchen möchte. Die Aufklärung ist vom Arzt vorzunehmen. Aufgeklärt werden müssen Patienten sowohl in der Ordination (beim Hausarzt, Facharzt, etc.) als auch im Krankenhaus. Allgemein gilt: - je leichter die Erkrankung aber je schwerer die Behandlungsfolgen (etwa Nebenwirkungen) bzw. je unsicherer der Erfolg, desto umfangreicher muss informiert werden.   - je dringlicher die Behandlung (akute Fälle) desto knapper kann die Aufklärung ausfallen.   - treten häufig unerwünschte Folgen auf bzw. seltene Folgen sind sehr schwerwiegend, so muss darüber informiert werden.   - kaum Aufklärung ist bei routinemäßigen, nach dem Stand der Wissenschaft als risikolos eingestuften Behandlungen notwendig. Auf typische Risiken, auch wenn sie selten sind, ist jedenfalls aufmerksam zu machen.   - ein Merkblatt ersetzt keineswegs das persönliche Gespräch.   Über ganz selten auftretende Komplikationen kann jedoch eine Aufklärung unterbleiben. Bei einer sehr dringenden Behandlung können die nachteiligen Folgen ebenfalls unerwähnt bleiben, vorausgesetzt, ein „vernünftiger“ Patient würde die Folgen jedenfalls in Kauf nehmen. Ist zu befürchten, dass der Patient die Aufklärung hinsichtlich der Diagnose und der Behandlung psychisch nicht verkraften wird (besonders bei ängstlichen Patienten) so kann der Arzt diese unterlassen (therapeutisches Privileg). Generell sollten Patienten bei Unklarheiten aktiv nachfragen und noch vor Beginn der Behandlung die Fragen mit dem Arzt besprechen. Vor schwerwiegenden Behandlungen ist die Einholung einer Zweitmeinung anzuraten. Weitere Informationen finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at

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