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Die Pickerlüberprüfung oder auch „§57a Begutachtung“ ist im Kraftfahrgesetz (KFG) geregelt. Sie hat den Zweck sicherzustellen, dass das Fahrzeug noch den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sowie der Umweltverträglichkeit entspricht. Ein gültiges Pickerl ist auch für die behördliche Anmeldung eines KFZ notwendig.

Abhängig vom Monat der Erstzulassung muss die Überprüfung in wiederkehrenden Abständen durchgeführt werden. In Österreich gilt die 3-2-1 Regel: Bei PKW, Kombis und Anhänger bis 3,5 Tonnen muss die erste Pickerlüberprüfung 3 Jahre nach dem Monat der ersten Zulassung gemacht werden. Die nächste Überprüfung ist in 2 Jahren nach der ersten Begutachtung fällig. Danach muss die Pickerlüberprüfung jährlich vorgenommen werden.   Toleranzgrenzen   Die nächste Begutachtung kann frühestens einen Monat vor und muss spätestens vier Monate nach deren Fälligkeit gemacht werden. Wer danach mit einem abgelaufenen Pickerl fährt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.   Vorsicht bei Fahrten ins Ausland: In einigen Ländern (z.B. Ungarn, Tschechische Republik) sind die österreichischen Toleranzgrenzen nicht anerkannt.   Wie und was wird geprüft?   Die Überprüfung wird aufgrund eines in der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) vorgegebenen Prüfkataloges  durchgeführt. Dabei werden über 130 verschiedene Prüfpositionen durchgearbeitet.   Die festgestellten Mängel werden in folgende Kategorien eingeteilt: leichte Mängel (LM), schwere Mängel (SM), Mängel mit Gefahr im Verzug (GV), Vorschriftsmängel (VM).   Ein positives Prüfgutachten und das Pickerl erhalten Sie nur dann, wenn keine oder nur leichte Mängel festgestellt werden. Wenn aufgrund schwerer Mängel ein negatives Gutachten erstellt wird,  müssen Sie nach der Reparatur die Begutachtung neuerlich durchführen lassen. Die Kosten für die Überprüfung können daher ein zweites Mal verrechnet werden. Manche Überprüfungsstellen verlangen für die zweite Begutachtung nichts mehr (oder weniger), wenn festgestellte Mängel innerhalb einer gesetzten Frist behoben werden. Ein Preisvergleich macht sich bezahlt, da sich die Kosten für die Pickerlüberprüfung eines PKW zwischen 30 und 80 Euro bewegen können. Einen aktuellen Preisvergleich finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at    

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