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Die meisten Gebrauchtwagen wechseln im Frühjahr den Eigentümer. Händler verwenden dabei oft Kaufvertragsformulare mit Zustandsklassen. Diese Bewertungen des Fahrzeuges wirken sich auf den Umfang von  Gewährleistungsansprüchen aus und sollten daher den Kaufgegenstand richtig beschreiben.

Die gängigen Zustandsbewertungen  beurteilen  Gebrauchtfahrzeuge in den Kategorien Mechanischer Zustand (A), Karosserie (B), Lack (C), Innenraum (D) und Sonstiges (E). Diese Einteilungen werden dann 4 Klassen zugeordnet: Besonders gut (1), gut (2), genügend fahrbereit (3) und defekt (4).   Ein Gebrauchter mit der Zustandsklasse 1 muss demnach einen besonders guten Zustand aufweisen, wogegen bei der Klasse 4 die Verkehrssicherheit nicht gegeben ist und große Reparaturen erforderlich sind.  Wer ein Auto mit dieser Klasse kauft hat nur geringe Chancen kostenlose Reparaturen zu erhalten.   Mit der Zustandsklasse 3 muss das Auto fahr- und betriebssicher sein, es können aber dem Kilometerstand entsprechende Reparaturen und Wartungsarbeiten erforderlich sein.  Es dürfen damit aber keine schweren Mängel vorhanden sein. Im Idealfall veranlasst der Käufer einen Ankaufstest (Autofahrerclub oder Werkstätte). Festgestellte schwere Mängel, die bereits bei Ankauf vorhanden oder angelegt waren (bei Auftauchen des Mangels binnen 6 Monaten wird dies gesetzlich vermutet), können als Gewährleistungsanspruch geltend gemacht und aussichtsreich eine kostenlose Reparatur eingefordert werden.   Bei Kauf von Händlern kann die Gewährleistung gegenüber Konsumenten weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Mit den Zustandsklassen wird allerdings festgelegt welcher Aufwand möglicherweise mitgekauft wurde.  „Genügend fahrbereit“ (3) kann demnach einen baldigen (mitunter sehr teurer) Zahnriemenwechsel oder auch eine Bremsenerneuerung bedeuten. Sie nehmen damit übrigens auch in Kauf, dass ein behobener  Unfallschaden am Fahrzeug sein darf (B3= „Unfallschäden behoben aber Spuren sichtbar“). Ankaufswesentliche Eigenschaften sollten daher gesondert am Kaufvertrag (schriftlich) vereinbart werden („unfallfrei“). Achtung: Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung (Anspruchsgrundlage für ursprünglich vorhandene Mängel) zulässigerweise ausgeschlossen werden. Mitglieder der Arbeiterkammer OÖ können den durchschnittlichen Händlerverkaufspreis von Gebrauchtwagen mit dem Eurotaxrechner gratis online ermitteln.   Eurotaxrechner und weitere Infos unter www.ooe.konsumentenschutz.at  

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Tips - total regional AK-Konsumentenberater Österreich