Schon jetzt kontaktieren Maturareiseveranstalter Maturanten/-innen und werben mit tollen Prospekten und Videos für Party und Urlaub. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, sollten die jungen Konsumentinnen und Konsumenten vor der Buchung jedoch einige wichtige Punkte beachten:
Die vorgefertigten Maturareiseangebote sind nicht billig – holen Sie daher mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Preise und Leistungen der Veranstalter.
Lesen Sie das Kleingedruckte (dh. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vor der Buchung genau durch.
Lassen Sie Sondervereinbarungen, wie Zimmerbelegung, Bettenanzahl in den Zimmern, Meerblick, etc… schriftlich als Vertragsbestandteil auf der Buchungsbestätigung festhalten; bloße „Kundenwünsche“ sind unverbindlich und im Reklamationsfall nicht durchsetzbar.
Ebenso sollten in der Buchungsbestätigung die Flugzeiten detailliert angegeben werden. Nur wenn Abflugs- und Ankunftszeiten genau festgelegt sind, kann bei Verspätungen (von mehr als 4 Stunden) eine Preisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Wird nur der Tag der Ab- bzw. Rückreise angeführt, kann der Hinflug theoretisch auch erst um 23:59 Uhr bzw. der Rückflug schon um 0:01 Uhr starten.
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung ist sinnvoll, da diese die Stornokosten z.B. bei Krankheit, Unfall oder Nichtbestehen der Matura übernimmt. Die Versicherungsbedingungen sollten vor Vertragsabschluss genau durchgelesen werden um abzuklären, welche Stornogründe wirklich versichert sind.
Manchmal wird neben dem Reisevertrag noch eine sogenannte „Sponsoringvereinbarung“ abgeschlossen. Darin sagt der Reiseveranstalter den Maturaklassen einen finanziellen Zuschuss für den Maturaball zu. Voraussetzung ist, dass eine bestimmte Anzahl von Schülerinnen und Schülern die Reise bucht und auch antritt. Stornieren zu viele Maturantinnen und Maturanten im Nachhinein die Reise wieder, so kann der Veranstalter unter gewissen Voraussetzungen einen Teil des Zuschusses zurückverlangen.
Tipps bei Mängeln auf der Reise
Treten Mängel am Urlaubsort auf, sollten Sie sofort reklamieren. Können die Mängel nicht behoben werden, sollte unbedingt eine schriftliche Bestätigung des Reiseleiters eingeholt werden. Beweismittel, welche die Mängel dokumentieren, wie Fotos oder Videos, sind auch für die schriftliche Reklamation nach Rückkehr der Reise hilfreich.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter
www.ooe.konsumentenschutz.at