Die Urlaubsfreude im langersehnten Urlaub kann durch schlechtes Essen, ein schlecht gereinigtes Zimmer, mangelnde Hygiene oder auch Baustellenlärm sehr beeinträchtigt sein. Leiden Sie nicht still, sondern reklamieren Sie vor Ort bei der Reiseleitung und dokumentieren Sie die aufgetretenen Mängel!
Wenn die Unterkunft nicht den gebuchten Leistungen entspricht oder Mängel wie ein verschmutztes Zimmer, kein warmes Wasser, Lärm und Staub durch eine Baustelle auftreten, verlangen Sie sofort vor Ort eine Verbesserung. Reklamieren Sie auch dann umgehend am Urlaubsort, wenn Sie in einem anderen als dem gebuchten Hotel untergebracht wurden.
- Teilen Sie die Mängel umgehend dem Vertreter des Veranstalters vor Ort mit und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung ihrer Reklamation.
- Sammeln Sie jedenfalls für eine Beschwerde Beweise der Mängel ( Fotos, Video, Zeugen, Belege für Kosten eigener Verbesserungen)
- Werden die Mängel vor Ort nicht beseitigt, können Sie nach Beendigung der Reise eine Beschwerde an den Reiseveranstalter richten und Preisminderungsansprüche stellen.
Wenden Sie sich nach Rückkehr von der Reise schriftlich, am besten per Einschreiben, an den Reiseveranstalter. Schildern Sie die bei der Reise aufgetretenen Probleme, legen Sie Beweise (Gästemeldung vor Ort, Fotos, Videos usw.) bei und verlangen Sie eine finanzielle Entschädigung für die Mängel. Zur Bewertung dient dabei die Frankfurter Tabelle.
Innerhalb welcher Frist muss ich reklamieren?
Reisemängel unterliegen der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit der Rückkehr aus dem Urlaub. Setzen Sie in Ihrem Reklamationsschreiben dem Veranstalter eine Frist zur Rückmeldung (ca. 3 bis 4 Wochen).
Die Frankfurter Tabelle und weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie auf
www.ooe.konsumentenschutz.at.