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Jene, die ihr Gespartes sicher veranlagen möchten, können das mit Spareinlagen erreichen. Was passiert aber, wenn die Bank in Konkurs geht? Welchen Betrag bekommt jeder Sparer garantiert zurück?
Auch wenn wir alle hoffen, dass es nicht so weit kommt mit unserer Bank, so ist es trotzdem beruhigend, die Antworten auf diese Fragen schon im Vorfeld zu kennen.

Wie hoch ist der abgesicherte Betrag?Die Einlagensicherung für Kontoguthaben auf Sparkonten, Giro- und sonstigen Verrechnungskonten beträgt innerhalb der EU einheitlich 100.000 Euro pro Person. Für Gemeinschaftskonten gilt dieser Betrag pro legitimiertem Kontoinhaber.   Wann zahlt die Einlagensicherung?Im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Institutes stellt der/die Kontoinhaber/in Forderungen an die Einlagensicherungseinrichtung. Innerhalb von 30 Tagen erfolgt die Auszahlung. Von der Haftung ausgenommen sind Währungen von Nicht-EWR-Staaten (außer den Schweizer Franken).   Gilt die Einlagensicherung auch für ein Wertpapierdepot?Wertpapierveranlagungen sind nicht von der Einlagensicherung umfasst. Sie werden im Falle des Konkurses der depotführenden Bank an eine andere Bank übertragen, denn die depotführende Bank ist nur Verwahrer der Wertpapiere. Lediglich die Wertpapiere, die von der im Konkurs befindlichen Bank ausgegeben wurden, sind von einer Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer Bank betroffen. Die Anleiheeigner nehmen eine Gläubigerstellung ein und je nach Konkursquote bekommen sie einen Anteil der ursprünglichen Veranlagung. Als Aktionär erhält man nach Befriedigung aller anderen Gläubiger einen Anteil am Liquidationserlös.   Mehr zum AK- Tipps auf unserer Internetseite: www.ooe.konsumentenschutz.at

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