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Der Sommerurlaub ist gebucht und plötzlich kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen: Erkrankung, ein Unglücksfall oder eine berufliche Veränderung und die geplante Reise muss storniert werden. Da es bei Reisebuchungen kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt, fallen in der Regel Stornokosten an. Wie hoch diese ausfallen richtet sich nach den vereinbarten Reisebedingungen.

Reiseversicherungen können bei Fällen wie schwerer Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, aber auch bei Einberufung zum Bundesheer oder Nichtschaffen der Matura die Stornokosten übernehmen, vorausgesetzt das Ereignis ist versichert. Bei manchen Anbietern ist im Paket bereits eine Reiseversicherung inkludiert.

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Auch bei einigen Kreditkarten ist eine Stornoversicherung inkludiert. Diese unterliegt eigenen Versicherungsbindungen. Informieren Sie sich daher vorab über die Details.

In der Regel sind Stornokosten zeitlich gestaffelt - je näher der Abreisezeitpunkt rückt, desto höher werden sie.

Bei Eintritt des Versicherungsfalles sollte der Versicherer unverzüglich mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen informiert werden. Andernfalls kann es passieren, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden.

Tipps:

  • Warten Sie nicht zu lange mit der Stornierung - je kurzfristiger die Absage, desto höher werden die Stornokosten!
  • Die Stornierung sollte per eingeschriebenen Brief erfolgen!
  • Werfen Sie vor der Buchung einen Blick in die Vertragsbedingungen, um einen Überblick über die anfallenden Stornogebühren zu haben.
  • Gerade bei teuren Reisen ist eine Stornoversicherung empfehlenswert!

Weitere Infos rund ums Reisen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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