Warum ist die Kündigung meiner Pensionsvorsorge nicht möglich?
Ich habe im Jahr 2000 eine Pensionsvorsorge mit staatlicher Prämie abgeschlossen. Nachdem ich nun dringend Bargeld benötige, versuchte ich die Versicherung zu kündigen. Die Versicherungsgesellschaft behauptet aber, dass bei meinem Vertrag eine Kündigung und Auszahlung des Kapitals nicht möglich ist. Was kann ich tun?
Wenn Ihr Vorsorgevertrag mit einer staatlichen Prämie vor dem Jahr 2003 abgeschlossen wurde und eine Kapitalauszahlung ausgeschlossen ist, kann es sich um eine Pensionszusatzversicherung nach § 108b EStG handeln. Bei dieser Pensionsvorsorge ist der Rückkauf gesetzlich ausgeschlossen. Das angesparte Geld kann grundsätzlich nur in Form einer lebenslangen Rente in Anspruch genommen werden, ausgenommen das Rentenkapital übersteigt den Betrag von 9.300 Euro nicht.
Wenn Sie sich die laufende Prämienzahlung nicht mehr leisten können, können Sie mit der Versicherungsgesellschaft eine Prämienfreistellung vereinbaren. Wenn am Ende der Laufzeit der Betrag von 9.300 Euro nicht überschritten wird, wird die Auszahlung geleistet.
Diese Pensionszusatzversicherungen wurden nach der Einführung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (PZV) von dieser weitgehend verdrängt. Bei der PZV ist zumindest nach 10 Jahren ein Kapitalzugriff - zwar oft mit finanziellen Nachteilen - möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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