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Zeitschriftenabonnement, Handyvertrag, Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Wartungsvertrag für die Heizung, Stromliefervertrag – Verträge begleiten uns auf Schritt und Tritt. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie man sie richtig kündigt.

Bei den längerfristigen Verträgen gibt es ganz wesentliche Unterschiede zwischen den befristeten und den unbefristeten Verträgen und von dieser Unterscheidung hängt es auch ab, ob und wie der Vertrag zu kündigen ist.

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Befristete Verträge, z.B. Zeitungsabonnement für 12 Monate, enden automatisch und müssen daher auch nicht gekündigt werden. Aber Vorsicht! Viele Unternehmen versuchen durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine automatische Vertragsverlängerung herbei zu führen. Damit der Vertrag nach dem Ende der Befristung weiterläuft, muss das Unternehmen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Klausel im Vertrag haben und die Konsumenten/-innen rechtzeitig vorher besonders auf die drohende Vertragsverlängerung hinweisen.

Anders sieht die Rechtslage bei unbefristeten Verträgen, z.B. Mobilfunkvertrag, aus. Hier wird kein Vertragsende vereinbart und der Vertrag muss durch eine Kündigung beendet werden. Oft müssen die Konsumenten/-innen für eine bestimmte Zeit (z.B. 24 Monate bei Mobilfunkverträgen) auf ihr Kündigungsrecht verzichten - sogenannte Mindestvertragslaufzeit. Danach sind dann noch die Kündigungsfrist und auch Kündigungstermine zu beachten.

Wichtig ist, dass die Kündigungsfrist vor dem Kündigungstermin verstreichen muss. Ein Beispiel: Der Vertrag kann zum Kündigungstermin 30. Juni gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Hier muss die Kündigung spätestens am 30. April beim Unternehmen eintreffen. Da es sich bei der Kündigung um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, müssen die KonsumentInnen beweisen, dass der Brief auch beim Unternehmen angekommen ist. Dazu ist die Versendung als eingeschriebener Brief mit Rückschein erforderlich.

Gerade bei längerfristigen Verträgen ist es wichtig, das Kleingedruckte und hier besonders die Kündigungsbestimmungen zu lesen, damit man die Verträge und die damit zusammenhängenden Kosten auch rechtzeitig wieder loswird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at

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