Mietkaution
Bei Abschluss eines Mietvertrages verlangt der Vermieter in vielen Fällen eine Kaution vom Mieter. Sie dient dem Vermieter als Sicherstellung für etwaige, vom Mieter nachweislich angerichtete, verschuldete Beschädigungen oder Mietzinsrückstände bei Beendigung des Mietverhältnisses.
Ob überhaupt eine Kaution zuleisten ist und in welcher Höhe, das ist Vereinbarungssache zwischen Vermieter und Mieter.
Die Kaution ist grundsätzlich auf einem Sparbuch mit branchenüblichen Zinsen zu veranlagen. Eine Veranlagung auf vergleichbaren Finanzprodukten ist zulässig, wenn eine gleich gute Verzinsung und Sicherheit gegeben ist und eine Absonderung im Konkursfall möglich ist.
Tipp: Empfehlenswert ist jedenfalls, die vereinbarte Kaution in Form eines vinkulierten Sparbuches zu übergeben.
Nach Ende des Mietvertrages hat der Vermieter dem Mieter die Kaution samt Zinsen unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird.
Achtung:
Die angeführten Regelungen gelten in Ausnahmefällen wie Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Ferien- bzw. Dienstwohnungen nicht.
Weitere Informationen rund ums Mietrecht finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at
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