Neue Regelungen beim Hypothekarkredit
Ich beabsichtige den Bau/Kauf eines Eigenheims. Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass es neue Regelungen bei Hypothekar- und Immobilienkrediten gibt. Was bedeutet das für mich?
Mit 21.03.2016 ist das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) in Kraft vertreten. Für Konsumenten/-innen in der Praxis wesentliche Neuerungen betreffen vor allem die Bereiche Werbung und allgemeine Informationspflichten, Prüfung der Kreditwürdigkeit und Rücktrittsmöglichkeiten.
Werden in einer Werbung für Kreditverträge Zinssätze oder sonstige auf die Kosten eines Kredits für die Verbraucher/-innen bezogene Zahlen genannt, muss die Werbung klar und prägnant sein und gesetzlich festgelegte Standardinformationen enthalten.
Die Bestimmungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung wurden erheblich verschärft: Bisher gab es lediglich eine Warnpflicht des Kreditgebers, wenn Bedenken bezüglich der Erfüllbarkeit der übernommenen Verpflichtungen bestanden. Nunmehr ist in derartigen Fällen die Vergabe eines Kredites gänzlich verboten.
Zudem gibt es erstmalig ein Rücktrittsrecht: Haben Verbraucher/-innen bei Abgabe der Vertragserklärung die vorgeschriebenen vorvertraglichen Standardinformationen (das ESIS-Merkblatt) noch nicht oder vor weniger als 2 Werktagen erhalten, so können sie innerhalb von 2 Werktagen von der Vertragserklärung bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist läuft erst ab Erhalt des ESIS-Merkblatts mit Rücktrittsrechtsbelehrung, sie endet aber jedenfalls 1 Monat ab Zustandekommen des Vertrages.
Weitere Informationen zu den Änderungen und Neuerungen finden Sie unter http://ooe.konsumentenschutz.at.
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