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Beinahe jeder kennt die Situation: es läutet, ein freundlicher Vertreter einer Firma steht unaufgefordert vor Ihrer Tür und möchte Ihnen ein interessantes Produkt vor-stellen – unverbindlich natürlich.

Die Angebote klingen meist verlockend. Naturfelldecken für einen gesunden Schlaf, Energie-Pflaster, die weitaus mehr versprechen als herkömmliche Produkte und  vieles mehr wird angepriesen. Soweit so gut, was aber, wenn Sie anlässlich eines solchen Besuchs ein Vertragsformular unterschreiben und dies im Nachhinein bereuen? Nicht selten werden im Rahmen solcher Haustürgeschäfte Waren im Wert von bis zu 3000 Euro erworben, meist ohne ausreichende Überlegung und ohne vorherigen Preisvergleich. Aufgrund der bestehenden Überrumplungsgefahr hat der Gesetzgeber hier ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Kauf vorgesehen, mit dem die meisten  Haustürgeschäfte wieder rückgängig gemacht werden können. Der Verkäufer ist verpflichtet, Sie über dieses Rücktrittsrecht genau aufzuklären. Tut er dies nicht, verlängert sich Ihr Recht auf Rücktritt um ein Jahr.  Dennoch gestaltet sich die Rückabwicklung oftmals schwierig. Manche Unternehmer verweigern die Rücknahme mit der Begründung, dass es sich um ein Hygieneprodukt handle und ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen sei – was jedoch im Einzelfall zu prüfen ist. Die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche ist zumeist mit einem Kostenrisiko verbunden, und viele Konsumenten wagen diesen Schritt nicht. Seien Sie bei solchen Besuchen vorsichtig. Nicht alles, was angepriesen wird, ent-spricht  auch den Vorstellungen. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie sich wirklich sicher sind - keinesfalls aus Zeitdruck oder weil Sie den Vertreter einfach wieder los werden möchten. Auch die Absendung unverbindlicher Bestellscheine oder Folder, auf welchen man Ihnen ein persönliches Informationsgespräch anbietet, sollten Sie sich gut und reiflich überlegen. Bedenken Sie im Vorhinein, ob Sie den Besuch eines Vertreters wirklich wollen. Eine nachträgliche Rückabwicklung ist nicht immer einfach. Wenn Sie dennoch ein solches Geschäft abgeschlossen haben und später bereuen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Rücktritt fristgerecht zu erklären. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie ein Rücktrittschreiben per Einschreiben und mit Rückschein absenden. Setzen Sie bei Fragen so rasch als möglich mit dem Konsumentenschutz der Arbeiterkammer in Verbindung, um die konkrete Situation abzuklären.  Weitere Informationen und Musterbriefe finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at  

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