Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften – auch bei Energielieferungsverträgen
Wenn Verbraucher einen Vertrag an der Haustür abschließen, haben sie ein Rücktrittsrecht. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt bei Energielieferungsverträgen mit dem Vertragsabschluss.
Der Rücktritt sollte per Einschreiben erklärt werden. Konsumenten können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das ihnen das Unternehmen zur Verfügung stellen muss. Alternativ bietet die AK Musterbriefe für Rücktrittserklärungen auf der Website ooe.konsumentenschutz.at. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Hat der Unternehmer nicht ordentlich über das Rücktrittsrecht aufgeklärt, verlängert sich die Frist für den Rücktritt auf 12 Monate und 14 Tage. Gerne berät der AK-Konsumentenschutz, ob Konsumenten/-innen ausreichend über die Möglichkeit des Rücktrittes aufgeklärt wurden.
Wenn Verbraucher den Energielieferanten wechseln möchten, finden sie auf der AK-Homepage den Strom- und Gaspreisrechner - ein Kooperationsprojekt der E-Control und der AK. Dieser erstellt mit wenigen Klicks den vollständigen und objektiven Vergleich aller in Frage kommenden Strom- und Gasangebote und hilft somit Geld zu sparen. Außerdem können sich Verbraucher noch bis zum 15.1.2018 bei der Aktion Energiekosten-Stop des VKI anmelden. Mehr Informationen dazu gibt es auf www.energiekosten-stop.at.
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