Wie lange Rechnungen und Belege aufbewahren?
Rechnungen, Kassenzettel, Kontoauszüge – im Laufe der Zeit sammelt sich viel Papier an. Die Entscheidung, was man behalten sollte, fällt nicht immer leicht. Hier ein kleiner Wegweiser:
- Rechnungen und Kassenbelege sollten sie grundsätzlich 2 bis 3 Jahre aufzuheben. Wenn Sie eine Ware kaufen haben Sie eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Möchten Sie das Produkt wegen eines aufgetretenen Mangel reklamieren, müssen Sie den Zeitpunkt des Kaufes nachweisen können. Garantien können noch länger laufen. Solange Sie das Produkt nutzen, ist es sinnvoll, den Kassenbon aufzuheben. Wenn Ihnen eine Sache fix eingebaut und damit unbeweglich wird, ist die Gewährleistungsfrist sogar 3 Jahre. Gebrauchsanweisungen von Geräten entsorgen Sie am besten immer erst mit diesen.
- Bei höherwertigen Produkten macht es Sinn, Belege wesentlich länger als 3 Jahre aufzubewahren. Kommt ein versteckter Mangel erst nach Jahren zum Vorschein, kann auch ein Schadenersatzanspruch gegeben sein.
- Speichern Sie auch Internet Bestellungen dauerhaft ab und heben Sie sich neben der Bestellbestätigung und Rechnung auch Bestätigungs- und Informationsmails gut auf.
- Bei laufenden Verträgen, wie z.B. der Mitgliedschaftsvereinbarung mit dem Fitnessstudio, dem Telefonvertrag oder auch Versicherungsverträgen ist es ebenso ratsam, diese lange genug zu verwahren. Am besten bis der Vertrag endgültig gekündigt ist und keine Forderungen mehr entstehen können.
Ein Recht auf Kopie eines Vertrags oder auf eine Rechnung gibt es grundsätzlich nicht. Wenn Sie sich also ans Aussortieren Ihrer Unterlagen machen, bedenken Sie dabei, ob das eine oder andere Schriftstück als Nachweis für ein Recht dient und sie für einen möglichen Anspruchs benötigen könnten.
Da manche Kassenzettel nach gewisser Zeit verblassen und unleserlich werden können, lohnt es sich, ein Kopie davon zu machen oder diese elektronisch zu verwalten. Auch das Einscannen von Unterlagen ist eine Möglichkeit, eine gute und nach Jahren geordnete Gliederung zu schaffen, um notwendige Schriftstücke bei Bedarf griffbereit zu haben.
Weitere Informationen finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.
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