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Bei Wechsel des Handyanbieters können die Rufnummern von Vertrags- und Wertkartenhandys mitgenommen werden. Auf folgende wesentliche Punkte sollten Sie dabei achten.

NÜV – Information einholen, Antrag stellen

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In der Nummernübertragungsinformation ( NÜV-Information) finden Sie wichtige Informationen zum alten Vertrag – wie Kündigungsfristen, Kosten für eine mögliche sofortige Kündigung oder Kosten für die Portierung. Diese Information wird vom abgehenden Betreiber erstellt.

  • Sie darf maximal 1 Euro kosten.
  • Die NÜV-Information kann direkt beim abgehenden Betreiber beantragt werden oder über Antrag vom aufnehmenden erfolgen.
  • Die Übermittlung der NÜV-Information darf nicht länger als 20 Minuten innerhalb der Geschäftszeiten dauern und bleibt maximal 90 Tage gültig.
  • Die Übermittlung der NÜV-Information ist auch per E-Mail möglich.

Erst wenn die NÜV-Information vorliegt, kann ein Antrag auf Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter gestellt werden.  Es kann dabei auch ein Wunschtermin genannt werden, der maximal 100 Tage nach Ausstellung der NÜV-Information liegen darf.

Der Antrag auf Ausstellung der NÜV-Information muss noch während aufrechtem Vertrag gestellt werden. Der Antrag auf Portierung ist allerdings noch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeendigung möglich.

Die Kosten für die Übertragung betragen 10 Euro.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.

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