Wann darf ich von einem Vertrag zurück treten?
Zusätzlich zum Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gilt für Verbraucherverträge seit 13.06.2014 das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Demnach haben Sie bei Auswärts- oder Fernabsatzgeschäften ein Rücktrittsrecht. Sie können binnen einer Frist von 14 Tage vom Vertrag zurücktreten - ohne Angabe von Gründen!
Ein Auswärtsgeschäft liegt in folgenden drei Konstellationen vor:
· Der Vertrag wird außerhalb des Geschäftsraumes (nicht als Geschäftsraum gelten der Öffentlichkeit zugängliche Räume wie Straßen, Einkaufszentren, Verkehrsmittel, Strände, Privatwohnungen, Arbeitsplätze) des Unternehmens abgeschlossen bzw. der Verbraucher gibt in dieser Situation ein verbindliches Anbot ab. Beide Vertragsparteien sind dabei gleichzeitig körperlich anwesend; oder
· der Vertrag wird im Geschäftsraum oder durch Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail) abgeschlossen unmittelbar nachdem der Verbraucher vom Unternehmer individuell und persönlich außerhalb des Geschäftsraums angesprochen wurde; oder
· der Vertragsabschluss erfolgt bei einem Ausflug (Werbefahrt) - organisiert vom Unternehmen oder dessen Beauftragten mit dem Ziel, Waren oder Dienstleistungen zu bewerben und Verträge abzuschließen.
Ob der Verbraucher den Vertragsabschluss angebahnt hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle!
Der Fernabsatzvertrag ist wie folgt definiert:
· Der Vertrag wird ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbraucher abgeschlossen (wird aber in einem Geschäftslokal der Vertrag bereits verhandelt und nachfolgend aus der Ferne z.B. über Telefon, Telefax, E-Mail oder per Brief abgeschlossen, liegt kein Fernabsatzvertrag vor),
· dies im Rahmen eines organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems, (ein organisiertes Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystem liegt vor, wenn etwa über eine Online-Plattform Bestellungen abgegeben werden können. Reine Websites, die nur über Waren und Dienstleistungen informieren und Kontaktdaten anbieten, sind nicht als System iSd Definition zu qualifizieren).
· Wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrages ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden (als Fernkommunikationsmittel gelten all jene, die den Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ermöglichen, zB Postversand, Internet, Telefon, Fax, Handy, SMS ua.).
Musterbriefe für einen etwaigen Rücktritt finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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