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Jetzt im Winter zieht es wieder viele Sportbegeisterte auf die Skipisten. Doch das Skivergnügen findet oft ein jähes Ende: jährlich ereignen sich rund 60.000 Unfälle auf Österreichs Skipisten. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist daher unbedingt erforderlich. Empfehlenswert sind eine Unfallversicherung, bei Beteiligung einer dritten Person am Unfall eine Haftpflichtversicherung und für den Fall von Streitigkeiten kann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Für die medizinische Versorgung nach einem Skiunfall sorgt grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung. Zur Absicherung der finanziellen Folgeschäden durch einen Unfall - inbesondere einer verbleibenden Invalidität – dient jedoch die private Unfallversicherung. In vielen Fällen sind auch Heil-, Bergungs- und Rückholkosten sowie die Kosten nach Rettungshubschraubereinsätzen inkludiert.

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Eine private Haftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn Sie einen anderen Skifahrer schuldhaft verletzen und daher zum Schadenersatz verpflichtet sind. In diesem Zusammenhang können Sie sogar mit existenzbedrohenden Forderungen, wie z.B. Schmerzensgeldansprüchen, konfrontiert sein. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Erfüllung der Geldansprüche bzw. wehrt auch unbegründete Forderungen ab. 

Die private Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn Sie durch einen anderen Skifahrer verletzt werden. Zwecks Beweissicherung notieren Sie sich unbedingt Name, Adresse und Telefonnummer des Unfallgegners sowie allfälliger Zeugen und machen Sie Fotos bzw. filmen Sie die Unfallstelle.

Weitere Tipps zum Thema Versicherungen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at

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