Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Gerade in der Weihnachtszeit kann es schon einmal vorkommen, dass der geschenkte Pullover zu klein ist, die neue CD bereits im Regal steht oder einem die Pfeffermühle von den Großeltern einfach nicht gefällt. Doch welche Rechte haben Konsumenten/-innen, wenn sie mit einem Produkt nach dem Kauf unzufrieden sind oder dieses gar mangelhaft ist? Ein allgemeines Umtauschrecht für im Geschäft gekaufte einwandfreie Waren gibt es in Österreich nicht.

In vielen Fällen bieten Firmen aber freiwillig ein Umtauschrecht oder sogar eine Geld-zurück-Garantie an. Gerade bei Weihnachtsgeschenken sind Unternehmen hier meist großzügig. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie aber nur dann, wenn Sie dies bereits beim Kauf ausdrücklich vereinbart haben (z.B. durch einen Vermerk auf der Rechnung) oder das Geschäft ein generelles Umtauschrecht einräumt.

Ad Example

Voraussetzung für den Umtausch oder die Rückgabe ist bei fast allen Geschäften die Vorlage des Kassenbons, oft muss die Ware auch noch originalverpackt oder wenigstens unbenützt sein. Ausgeschlossen sind fast überall Sonderanfertigungen, geschnittene Ware, entsiegelte Software (z.B. CD’s, DVD’s oder Computerspiele) sowie Handys mit Anmeldung. Häufig ausgenommen sind auch preisreduzierte Waren und Hygieneprodukte.

Gesetzliches Rücktrittsrecht beim Fernabsatz

Bei Waren, die z.B. im Internet, im Versandhandel oder beim Teleshopping bestellt wurden, können Konsumenten/-innen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger Erklärung (z.B. Brief, Fax oder Mail) vom Vertrag zurücktreten. Die Rücksendekosten sind grundsätzlich von den Konsumenten/-innen zu tragen, außer der Händler hat bei Vertragsabschluss nicht über diese Kostenpflicht informiert. Manche Händler erklären sich aber auch freiwillig bereit, die Rücksendekosten zu übernehmen. Achtung: Bestimmte Waren sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Darunter fallen beispielsweise Software, die bereits entsiegelt wurde (z.B. CD’s, DVD’s, Computerspiele), Sonderanfertigungen oder „Freizeitdienstleistungen“ (z.B. Karten für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen).

Mangelhafte Produkte: Gewährleistung

Ist das Geschenk mangelhaft, haben Konsumenten/-innen den gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. In diesem Fall kann man vom Verkäufer zunächst die kostenlose Reparatur oder den Austausch fordern.

Eine Auswahl von Firmen, die mit einem generellen Umtauschrecht oder sogar einer Rückerstattung des Kaufpreises werben, finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at.

Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden


Christkind auf Pump

Christkind auf Pump

Gerade in der Weihnachtszeit möchten viele sich lang ersehnte Wünsche erfüllen. Teilzahlungsangebote klingen dabei sehr verlockend. ...

Tips - total regional AK-Konsumentenberater Österreich
Zum Kauf verführt!

Zum Kauf verführt!

Eine aktuelle Studie belegt, dass kleine Portionsgrößen bei Nährwertangaben den Umsatz ankurbeln. Hersteller können so den ...

Tips - total regional AK-Konsumentenberater Österreich
Dauerrabattklauseln in Versicherungsverträgen

Dauerrabattklauseln in Versicherungsverträgen

Viele Versicherungsverträge werden für einen längeren Zeitraum, zumeist 10 Jahre, abgeschlossen. Üblich sind diese langen ...

Tips - total regional AK-Konsumentenberater Österreich
Wem Spenden?

Wem Spenden?

Ab Herbst jeden Jahres nehmen, unabhängig von aktuellen Katastrophen, regelmäßig auch die Spendenaufrufe zu. Zum Glück sind ...

Tips - total regional AK-Konsumentenberater Österreich
Wann darf ich von einem Vertrag zurück treten?

Wann darf ich von einem Vertrag zurück treten?

Zusätzlich zum Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gilt für Verbraucherverträge seit 13.06.2014 das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ...

Tips - total regional AK-Konsumentenberater Österreich
Der Postkasten quillt über! Was kann man gegen die Werbeflut unternehmen?

Der Postkasten quillt über! Was kann man gegen die Werbeflut unternehmen?

Während es vor allem für viele Personen immer mühseliger wird die anfallende Altpapiermenge zu entsorge,  „flattern“ ...

Tips - total regional AK-Konsumentenberater Österreich
Gewährleistung & Garantie

Gewährleistung & Garantie

Ihr Fernseher den Sie vor 2,5 Jahren gekauft haben, funktioniert plötzlich nicht mehr. Auf der Rechnung finden Sie den Hinweis, dass hier ...

Tips - total regional AK-Konsumentenberater Österreich
Arbeitnehmer mit Firmenkarten haben im Konkursfall der Firma einen doppelten Schaden.

Arbeitnehmer mit Firmenkarten haben im Konkursfall der Firma einen doppelten Schaden.

Frau S. war für die Firma, bei der sie angestellt war häufig unterwegs und sie hatte daher eine Firmenkreditkarte, die auf ihren Namen ...

Tips - total regional AK-Konsumentenberater Österreich